Zahnfüllungen aus Amalgam - gesundheitliche unbedenklich?
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Gesundheitliche Unbedenklichkeit
Zahnfüllungen aus Amalgam werden seit Jahrzehnten weltweit massenhaft verwendet. Die überwiegende Mehrzahl der epidemiologische und toxikologische Studien haben keine Gesundheitsgefahren gezeigt. In Deutschland leisten die gesetzlichen Krankenkassen für Füllungen im „kaudrucktragenden Seitenzahnbereich“ nur, wenn „im Regelfall Amalgam“ verwendet wird. Das wurde auch 1994 höchstrichterlich bestätigt. Im Bereich der Kassenzahnärztlichen Versorgung gilt Amalgam jedoch als „absolut kontraindiziert, wenn der Nachweis einer Allergie gegenüber Amalgam bzw. dessen Bestandteilen gemäß den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie erbracht wurde bzw. wenn bei Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz neue Füllungen gelegt werden müssen.“ In diesem Fall sind „Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich (...) entsprechend der Adhäsivtechnik“ Kassenleistung.
Amalgamfüllung
Amalgamfüllung
Ein Austausch intakter Amalgamfüllungen fällt jedoch keinesfalls in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das Bundessozialgericht wiederholt festgestellt hat.
Alternative Kunststofffüllungen (Komposit, Ormocere) sind statistisch nicht so lange haltbar wie Amalgamfüllungen. Ihre ausschließliche Verwendung würde die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnfüllungen wesentlich erhöhen, da die Füllungen häufiger gewechselt werden müssen bzw. häufiger mit Zahnverlust zu rechnen ist. Weiterhin würden die Kosten steigen, da Kunststofffüllungen einen höheren Zeitaufwand bei ihrer Anfertigung benötigen. Kompositfüllungen sind toxikologisch bedenklicher als Amalgamfüllungen, da sie 200 noch nicht sehr detailliert untersuchte chemische Verbindungen umfassen. Goldfüllungen (Inlay) sind aus toxikologischer Sicht dagegen unbedenklich. Allerdings wird ein Teil des Goldes dazu in der Amazonasregion mittels Quecksilber gewonnen. Auch Keramikfüllungen sind toxikologisch unbedenklich. Allerdings werden sie nicht wie Goldfüllungen zementiert, sondern mit Kunststoff (chemisch identisch mit Kunststofffüllungen) eingeklebt.
Als weitere Einschränkung für die Anwendung von Amalgamfüllungen in Deutschland gelten:
* keine Amalgamfüllungen bei Schwangeren
* keine Amalgamfüllungen bei verringerter Nierenfunktion
* sorgfältige Abwägung der Indikation bei Kindern
Alle diese Einschränkungen wurden ohne gesicherte Erkenntnisse als reine Vorsichtsmaßnahme empfohlen.
Eine ältere Empfehlung, bei „Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter“ keine Amalgamfüllungen zu legen, besteht nicht mehr.
Die aktuelle Stellungnahme der WHO kommt zu dem Schluss: „Laut aktuellem Kenntnisstand sind die derzeit vorhandenen Restaurationsmaterialien, einschließlich Dentalamalgam, als sicher und zuverlässig zu betrachten. Allerdings kommt es gelegentlich zu biologischen Gegenanzeigen. Diese sind jedoch individuell bedingt und demgemäß individuell zu behandeln. Die WHO erkennt die Notwendigkeit einer fortgesetzten Sicherheits- und Wirksamkeitsüberwachung aller dentalen Restaurationsmaterialien an.“
Amalgam-Füllung im Röntgenbild
Quelle: Wikipedia
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| Deas hat Folgendes geschrieben: | | Gesundheitliche Unbedenklichkeit |
kann man ja immer behaupten ...
hat keine logische verbindlichkeit, was die unbedenklichkeit von Amalgam betrifft.
| Zitat: | | Die überwiegende Mehrzahl der epidemiologische und toxikologische Studien haben keine Gesundheitsgefahren gezeigt. |
dies wird gerne behauptet, ist aber nicht richtig. demgegenüber stehen mindestens ebensoviele studien und untersuchungen, die die gesundheitsschädlichkeit bestätigen (selbstredend auch auf wissenschaftlicher basis durchgeführt).
| Zitat: | | Im Bereich der Kassenzahnärztlichen Versorgung gilt Amalgam jedoch als „absolut kontraindiziert, wenn der Nachweis einer Allergie gegenüber Amalgam bzw. dessen Bestandteilen gemäß den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie erbracht wurde bzw. wenn bei Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz neue Füllungen gelegt werden müssen.“ |
absolut unlogisch. man denke mal nach: was hat eine allergie ursächlich mit einer vergiftung/belastung zu tun?
wenn neben mir ne atombombe hochgeht, verseuche ich mich dann, weil ich gegen plutonium allergisch bin?
wenn mich ne bleikugel trifft, bin ich dann verletzt, weil ich allergisch auf blei reagiere?
wenige prozent der bevölkerung sind richtiggehend allergisch in bezug auf amalgambestandteile. das sagt aber nichts über die toxizität des amalgams aus. absolut gar nichts. die krankenkassen übernehmen nur bei allergie die kosten, weil sie sonst eine kostenexplosion fürchten müssten.
zum thema niereninsuffizienz wäre auch hier wieder die überlegung, inwieweit das legen von Amalgam bzw. amalgamfüllungen denn einfluss auf die niere haben können ... wenn Amalgam doch so gesundheitsunbedenklich ist??!!!
| Zitat: | | Alternative Kunststofffüllungen (Komposit, Ormocere) sind statistisch nicht so lange haltbar wie Amalgamfüllungen. |
lange haltbarkeit sagt auch nichts über die unbedenklichkeit aus, nur über die lange haltbarkeit eben.
| Zitat: | | Ihre ausschließliche Verwendung würde die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnfüllungen wesentlich erhöhen, da die Füllungen häufiger gewechselt werden müssen bzw. häufiger mit Zahnverlust zu rechnen ist. Weiterhin würden die Kosten steigen, da Kunststofffüllungen einen höheren Zeitaufwand bei ihrer Anfertigung benötigen. |
Hier kommen wir der Sache schon näher. Es geht wie so oft nur um die Kosten. Nichts, überhaupt gar nichts sagt es über die Unbedenklichkeit in bezug auf Gesundheit aus.
[Kompositfüllungen sind toxikologisch bedenklicher als Amalgamfüllungen, da sie 200 noch nicht sehr detailliert untersuchte chemische Verbindungen umfassen.[/quote]
Auch Amalgam ist eine Legierung ... und interagiert mit z.B. Gold im Mund. Man google einfach mal bei Interesse nach "Batterie im Mund".
| Zitat: | | Goldfüllungen (Inlay) sind aus toxikologischer Sicht dagegen unbedenklich. |
Bedingt (siehe oben). Im Zusammenhang mit Amalgam und auch direkt nach Entfernung des Amalgams ist es auch nicht unbedingt sooo unbedenklich.
| Zitat: | | Allerdings wird ein Teil des Goldes dazu in der Amazonasregion mittels Quecksilber gewonnen. |
Der einzige Satz, an dem ich nichts auszusetzen habe.
| Zitat: | Als weitere Einschränkung für die Anwendung von Amalgamfüllungen in Deutschland gelten:
* keine Amalgamfüllungen bei Schwangeren
* keine Amalgamfüllungen bei verringerter Nierenfunktion
* sorgfältige Abwägung der Indikation bei Kindern |
Da sollte man mal überlegen, warum das so ist.
| Zitat: | | Alle diese Einschränkungen wurden ohne gesicherte Erkenntnisse als reine Vorsichtsmaßnahme empfohlen. |
Den Satz kann ich kaum noch hören. So ein Blödsinn. Man könnte auch mal darüber nachdenken, warum Amalgamfüllungen in anderen Ländern schon längst komplett verboten ist ... wegen seiner Unbedenklichkeit? Weil einige Leute deswegen "hysterisch" sind und man deswegen - nur reine Vorsichtsmaßnahme und selbstredend ohne gesicherte Erkenntnisse, natürlich - sich den ganzen Aufwand antut, Zahnarztpraxen mit Abscheidebecken ausrüstet, vermehrte Schutzvorkehrungen beim Ausbohren trifft, Schwangere, kleine Kinder und Nierenkranke mittlerweile damit verschont?
Es gibt gesicherte Erkenntnisse, man muss nur mal die Augen und den Kopf aufmachen und sich informieren, anstatt sich mit solch lahmen Begründungen weichspülen zu lassen.
| Zitat: | | Eine ältere Empfehlung, bei „Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter“ keine Amalgamfüllungen zu legen, besteht nicht mehr. |
Sehr bedauerlich. Es gibt ausreichend Studien, die einen Zusammenhang zwischen Infertilität, Fehlgeburten und Amalgam untersucht haben. Auch wird diese Empfehlung früher sicher nicht von ungefähr gekommen sein. Es gibt auch Studien über die Infertilitätsrate bei Zahnarzthelferinnen, die aussagekräftig sind.
| Zitat: | | aktuelle Stellungnahme der WHO kommt zu dem Schluss: „Laut aktuellem Kenntnisstand sind die derzeit vorhandenen Restaurationsmaterialien, einschließlich Dentalamalgam, als sicher und zuverlässig zu betrachten. Allerdings kommt es gelegentlich zu biologischen Gegenanzeigen. Diese sind jedoch individuell bedingt und demgemäß individuell zu behandeln. Die WHO erkennt die Notwendigkeit einer fortgesetzten Sicherheits- und Wirksamkeitsüberwachung aller dentalen Restaurationsmaterialien an.“ |
Das ist wiederum sehr bedauerlich. Man beachte das "individuell bedingt". Solange die gesundheitlichen Beschwerden noch auf individuelle Ebene runtergebrochen werden, ist es natürlich schwer, Amalgam aus dem Verkehr zu ziehen.
y.
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