Gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz



Hallo Kröte 23,
Die Gesetzliche Krankenversicherung bezahl seid 2005 bei jeglichen Zahnersatz nur soviel wie im sogenannten Festzuschußsystem vorgesehen ist. Du bekommst also eine Festzuschuß vorraussichtlich für eine Brücke. Wie hoch der Betrag ist hängt vom Befund ab und vom Bonusheft(Stempel pro Jahr). Bei Unfall bedingten Zahnverlust ist entscheident ob sich der Unfall bei der Ausübung des Berufes ereignet hat oder ob eventuell ein privater Haftpflichtschaden vorliegt(fremdverschulden). In beiden Fällen muß jedoch der Unfallhergang von einem Arzt/Zahnarzt dokumentiert sein, um eine Kostenübernahme zu ermöglichen. In Einzellfällen ist eine vollständige Kostenübernahme möglich. Dies sollte durch einen Zahnarzt abgeklärt werden.
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Zahnarztpraxis für innovative Zahnheilkunde, Tätigkeitsschwerpunkte Prophylaxe,Implantologie, Parodontologie und ästethische Zahnheilkunde

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