Angst vor dem Zahnarzt: Kostenübernahme für Therapie



Kostenübernahme

Da die Bundesvereinigung der Gesetzlichen Krankenkassen die Zahnbehandlungsphobie als psychische Krankheit anerkennt (ICD-10 GM 2006 F40.2 ), übernehmen die Krankenkassen theoretisch die Kosten für eine Psychotherapie bei einem zur Kassenversorgung zugelassenen Psychotherapeuten oder Arzt. Zahnärzte können grundsätzlich keine psychotherapeutischen Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen. In der Praxis sind in Deutschland nur zwei Zahnärzte auch ärztlich-psychotherapeutisch tätig und zur Abrechung gegenüber den Krankenkassen berechtigt.

Quelle: Wikipedia

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