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Rücktritt vom Versicherer






Zähne gelten immer dann in der Versicherung als fehlend, wenn sie nicht als Lückenschluss betrachtet werden können und an diesen Stellen mit Zahnersatz gerechnet werden muss.
Um auf Nummer sicher zu gehen, klären Sie diesen Sachverhalt bitte mit der betreffenden Versicherung ab. Im schlimmsten Fall droht Ihnen sonst im Leistungsfall der Rücktritt vom Versicherer und sie haben die ganzen Beiträge umsonst gezahlt.

Sollten bei Ihnen die betreffenden Stellen als "fehlende Zähne" gewertet werden, würde ich mir an ihrer Stelle eine Versicherung suchen, die die fehlenden Zähne gegen geringen Beitragszuschlag mitversichert. Bis zu drei fehlenden Zähne stellen eigentlich kein Problem da.

Ich hoffe, Ihnen damit weiterhelfen zu können.
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