Befunderhebung und Diagnose beim Zahnarzt



Befunderhebung und Diagnose

Hier sind zunächst Befunderhebung und Diagnose in Bezug auf die Kariestherapie berücksichtigt. Zur Erhebung einer allgemeinen Anamnese füllt der Patient, meist, wenn er das erste Mal in einer Praxis behandelt wird, einen Fragebogen aus. Allgemeinerkrankungen können Auswirkungen auf die Zahngesundheit haben und spezielle Behandlungsrisiken beinhalten. Ergänzend zur schriftlichen Selbstauskunft des Patienten führen Patient und Arzt ein Gespräch. Eventuell bittet der Arzt den Patienten einen Ernährungsfragebogen auszufüllen, um das individuelle Kariesrisiko besser einschätzen zu können.
Es folgt der intraorale Befund, zu dessen Erhebung der Arzt die Zähne, das Zahnfleisch und die übrige Mundschleimhaut des Patienten untersucht. In Einzelfällen wird die Speichelfließrate bestimmt.
Es folgt die Dokumentation des Zahnstatus.
Als Zahnstatus wird die Erfassung des Gebisszustandes bezeichnet. Hierbei werden fehlende Zähne, ersetzte Zähne, Kariesbefall, Füllungen, Inlays, Onlays, Implantate sowie Fehlstellungen oder sonstige Zahnerkrankungen in schriftlicher Form oder als Bild festgehalten.

Über den Vergleich von so gewonnenen Informationen mit zahnärztlichen Unterlagen können Menschen identifiziert werden. Dies wird zur Identifizierung von Leichen verwendet.

Zu den speziellen Diagnosemaßnahmen zählen Röntgendiagnose und spezielle Untersuchungen, etwa den Parodontalstatus betreffend.

Quelle: Wikipedia

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