Kosten tragen bei nicht durchgeführter Behandlung
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Hallo!
Ich hätte eine Kostenfrage. Bei einer Routineuntersuchung hat mein Zahnarzt mir zu einer Krone am rechten unteren Schneidezahn geraten und auch gleich Abdrücke gemacht. Da der daneben liegende Zahn schief steht schlug er zugleich vor diesen mit einem Veneer zu korrigieren. Für die ganze Behandlung habe ich dann einen Kostenvoranschlag erhalten und diesen auch bei der Krankenkasse eingereicht. Danach habe ich einen Termin für die Behandlung vereinbart. Nun möchte ich diese Behandlung aber nicht mehr durchführen lassen (verschiedene Gründe). Meine Frage ist nun, ob ich trotzdem schon irgendetwas bezahlen muss (Abdrücke/ Provisorien etc.)?
Vielen Dank schon mal.
Emilia
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Hallo Emilia,
das ist eigentlich einfach: im Behandlungsstuhl sind Sie kaum in der Lage, den Argumenten eines Fachmanns etwas entgegen zu setzen. Das sieht die Rechtsprechung auch so, und sagt deshalb, dass alle Entscheidungen von Gewicht, wie z.B. das aufschiebbare Entfernen von Zähnen erst dann vom Patienten wirklich abgesegnet sind, wenn der einen Tag Gelegenheit hatte, darüber nachzudenken.
Die hatten Sie nicht. Damit ist das Kostenrisiko beim Zahnarzt. Wenn der es so eilig hat, hat er eben Pech gehabt. Anders wäre es gewesen, wenn Sie das zweite Mal dort hingekommen sind, und schon vorher über die Angelegenheit gesprochen wurde.
Viele Grüße
_________________ Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
Die Webseite für chronische Schmerzen im Kiefer
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