Rechtsgrundlage Behandlung
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Hallo,
seit 2 Jahren bin ich als Invisalign-Patientin in einer Arztpraxis. Aufgrund verschiedener Zwischenfälle habe ich mich entschlossen, die Behandlung anderweitig fortführen zu lassen und die Praxis zu verlassen. Ein Vertrag/unterschriebener Kostenvoranschlag existiert nicht. Nachdem der behandelnde Arzt schon kaum die noch ausstehenden, von mir mit gut 2000€ bezahlten Invisalign-Schienen herausrücken wollte, berechnet er mir nun 2 fiktive Behandlungstermine des Quartals, zu denen ich die Praxis nicht einmal betreten habe. Sein Statement: Die Behandlung beim Zahnarzt sei vergleichbar mit der Nutzung eines Tennisplatzes, auch wenn ich nicht käme, müßte die "Miete" beglichen werden. Ich frage mich nun, auf welcher Rechtsgrundlage diese Aussage steht. Wie gesagt: es existieren keinerlei unterschriebene Verträge oder Kenntnisnahmen.
Danke für die Antwort an: hokussai[at]hotmail.com
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| Zitat: | | von mir mit gut 2000€ bezahlten Invisalign-Schienen |
Wenn Sie beim Zahnarzt sind, zahlen Sie Ihr Geld nicht für das Material, sondern für die Behandlung. Wenn Sie zum Anwalt gehen, zahlen Sie ja auch nicht für die Kopierkosten vom Papier, sondern dafür, dass er seine Zeit für Sie zur Verfügung stellt.
Der ZA ist daher nicht verpflichtet, die Schienen an Sie weiterzugeben, wenn Sie die Behandlung von sich selbst aus abbrechen. Ein unterschriebener Heilkostenplan ist nicht erforderlich, da man auch mündlich Verträge eingehen kann.
Dr.Mayr
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Hallo Gast,
zahlen Sie einfach den geforderten Betrag und seien Sie glücklich, dass der Mann nicht mit einer 5000 Euro Rechnung kommt. Dr. Raffzahn hat damit nämlich gar kein Problem, wenn Sie wissen, was ich meine. Und die Rechnung kommt dann vom Anwalt. Mit Fristandrohung und allem drum und dran.
Wie sagt der Kölsche: Jönne könne = gönnen können.
Viele Grüße
_________________ Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
Die Webseite für chronische Schmerzen im Kiefer
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Ja, jönne könne!
Das gilt aber bei Verträgen in BEIDE Richtungen!
Ich würde mir, wenn Sie triftige, bei Ihm liegende Gründe hatten, die Behandlung bei ihm abzubrechen, schon aus Prinzip (und damit unter Zahnärzten derlei Verhalten keine Schule macht) - nach guter, strategisch ausgetüftelter, fachjuristischer Vorbereitung klagen - und zwar durch alle Instanzen und so, daß er das Zehnfache an Zeit, Geld und Nerven bräuchte - mag sein, daß ein ZA nicht zu Konstruktivität, Sorgfalt und Fairness verpflichtet ist - der Patient dann aber auch nicht!
(Und weiterempfehlen würde ich ihn auch nicht ...)
Gruß
Rolf
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Hallo,
Ehrlich gesagt bin ich schockiert über die Antworten der Zahnärzte und kann Rolf nur beipflichten!
Mündliche Verträge sind nur schwer zu beweisen -aus gutem Grund-da könnte ja Jeder Alles behaupten!
Ich würde gar nicht mehr reagieren, der ZA liegt in der Beweislage und die Termine sind nicht wahrgenommen wurden.Wir sind hier in keiner Tennishalle mit ABO oder Ähnlichem.
Und das hat nichts mit nicht Gönnen zu tun!
Wenns ganz schlimm kommt ab zum Anwalt.
Alles Gute
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