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Seit 2 Jahren bin ich als Invisalign-Patientin in einer Arztpraxis. Aufgrund verschiedener Zwischenfälle habe ich mich entschlossen, die Behandlung anderweitig fortführen zu lassen und die Praxis zu verlassen. Ein Vertrag/unterschriebener Kostenvoranschlag existiert nicht. Nachdem der behandelnde Arzt schon kaum die noch ausstehenden, von mir mit gut 2000€ bezahlten Invisalign-Schienen herausrücken wollte, berechnet er mir nun 2 fiktive Behandlungstermine des Quartals, zu denen ich die Praxis nicht einmal betreten habe. Sein Statement: Die Behandlung beim Zahnarzt sei vergleichbar mit der Nutzung eines Tennisplatzes, auch wenn ich nicht käme, müßte die "Miete" beglichen werden. Ich frage mich nun, auf welcher Rechtsgrundlage diese Aussage steht. Wie gesagt: es existieren keinerlei unterschriebene Verträge oder Kenntnisnahmen.
Danke für die Antwort an: hokussai[at]hotmail.com
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