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| von mir mit gut 2000€ bezahlten Invisalign-Schienen |
Wenn Sie beim Zahnarzt sind, zahlen Sie Ihr Geld nicht für das Material, sondern für die Behandlung. Wenn Sie zum Anwalt gehen, zahlen Sie ja auch nicht für die Kopierkosten vom Papier, sondern dafür, dass er seine Zeit für Sie zur Verfügung stellt.
Der ZA ist daher nicht verpflichtet, die Schienen an Sie weiterzugeben, wenn Sie die Behandlung von sich selbst aus abbrechen. Ein unterschriebener Heilkostenplan ist nicht erforderlich, da man auch mündlich Verträge eingehen kann.
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