|
|
|
Ja, jönne könne!
Das gilt aber bei Verträgen in BEIDE Richtungen!
Ich würde mir, wenn Sie triftige, bei Ihm liegende Gründe hatten, die Behandlung bei ihm abzubrechen, schon aus Prinzip (und damit unter Zahnärzten derlei Verhalten keine Schule macht) - nach guter, strategisch ausgetüftelter, fachjuristischer Vorbereitung klagen - und zwar durch alle Instanzen und so, daß er das Zehnfache an Zeit, Geld und Nerven bräuchte - mag sein, daß ein ZA nicht zu Konstruktivität, Sorgfalt und Fairness verpflichtet ist - der Patient dann aber auch nicht!
(Und weiterempfehlen würde ich ihn auch nicht ...)
|
|
|