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Guten Tag
Mir wurde vor etwa 9 Jahren ein Zahn gezogen. Dies geschah als ich 11 Jahre alt war, während einer normalen von der Schule aus organisierten Untersuchung. (Man ging in Gruppen von 3, 4 Personen und lies sich untersuchen) Während einer solchen Untersuchung hat der Zahnarzt ohne Röntgenbilder zu fertigen mir mitgeteilt, dass da ein Zahn zuviel wäre und dieser müsse raus. Ich war etwas verduzt und als 11 jährige konnte ich mich nicht richtig wehren gegen einen Experten.
Heute 9 Jahre später habe ich festgestellt, dass ich immernoch einen oberen Milcheckzahn habe, der völlig hohl und entmineralisiert ist. Dieser Milcheckzahn macht mir vermehrt Sorgen und muss bald ersetzt werden, da die Wurzel sehr stark zurückgebildet ist.
Mir ist bewusst, dass dies auch ein unter Umständen erbedingtes Krankheitsbild darstellt, die Nichtanlage eines Zahn. In meiner Familie und Stammbaum hat niemanden dieses Krankheitsbild (Nichtanlage eines Zahns).
Deshalb würde es mich wunder nehmen welchen Zahn gezogen wurde. Nach verlangen meiner Patientenkarte stellte ich fest, das mein Zahnarzt seine Aufbewahrungspflicht verletzt hat und er diese Patientenkarten weggeworfen hat. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob man mit irgendwelchen Methoden Nachweisen kann ob ich diesen richtigen Eckzahn jemals besass oder ob es bei mir eine Nichtanlage eines Zahns ist.
Was für Möglichkeiten besitze ich um diesen Milchzahn zu ersetzen? Bei einem Implantat sagte der (neue) Zahnarzt dies würde vom Platz her sehr eng. Kann das sein? Welche Alternativen gibt es?
Inwifern macht es Sinn rechtliche Schritte einzuleiten?
-Arzt hat Patientenkarte nicht aufbewahrt.
- Keine Röntgenbilder gefertigt
- vorzuschnell gehandelt, keine Rücksprache mit den Eltern
- Ich kann nicht wirklich zeigen, was er gemacht hat.
Anzufügen um sich dies vielleicht etwas besser vorzustellen zu können wie man einen richtigen Zahn ziehen kann, wenn der Milchzahn noch vorhanden ist.
Wenn ich von mir auf meinen Bruder schliessen kann, der ja genetisch ähnlich Aufgebaut ist.
Bei meinem Bruder kam der richtige Eckzahn sehr schief und nicht richtig platziert im Rachen. So dauerte es auch sehr lange bis der richtige Zahn wirklich durchgestossen ist und der Milchzahn verdrängt hat. Heute hat er ohne Eingriff eines Zahnarzt ein völlig gesundes Gebiss.
Noch weiter zu erwähnen ist, dass ich der obere Milcheckzahn mit 10 Jahren immernoch besass. Dies kann man sehr leicht Anhand von Fotos feststellen. Der Zahn ist also nicht regelkonform mit 8-9 Jahren ausgefallen.
Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie diesen komplexen Fall einmal betrachten, denn es sind ja erhebliche Kosten die ein solches Implatant mit sich ziehen würde, andersrum war ich und meine Familie zu dieser Zeit nicht Rechtsschutzversichert.
Ich selber kann nicht wirklich abschätzen welchen Zahn vor 9 Jahren gezogen wurde. Ich weiss nur noch dass Blut von oben nach unten geflossen ist. ( =>War einer der oberen Zähne)
Für meine Mutter ist der Fall ziemlich klar, dass da der richtige Zahn der schief im Rachen hervorschaute gezogen wurde.
Mir selber fehlt das zahnmedizinische Wissen und deren Möglichkeiten.
Deshalb wäre das einfachste, man könnte zeigen, dass bei mir das Krankheitsbild des Nichtvorhandensein des richtigen Zahns nicht der Fall ist. (hypothetisch, man könnte mein Genom anschauen und gucken ob da der Zahn draufgeschrieben ist, oder ob er dort fehlt)
Bei den heutigen technischen Methoden und neuen Nachweisgeräten die auf geringsten Mengen reagieren und so praktisch jegliches Vorhandensein einer Substanz nachweisen können, sollte es ja auch möglich sein Nachzuweisen, dass ich einmal den richtigen Zahn besass.
vielen Dank für die Zeit die Sie sich genommen haben um meine Frage zu lesen.
Ich bin Ihnen herzlichst Dankbar über Ihre Antwort, denn mir fehlen schlichtweg die fachspezifischen Kenntnisse.
Gruss
Urs
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Hallo Urs,
vermutlich sind Sie Schweizer? Wenn ja, halte ich mich in Rechtsfragen direkt geschlossen. Falls Deutschland: vergessen Sie Ihre Idee, einem Behandler über diese Schiene irgendeinen Schadenersatz geschweige denn einen Behandlungsfehler nachweisen zu wollen.
Selbst wenn es Ihnen gelingt, einen Sachverständigen (Gutachter) von Ihrer Sache zu überzeugen - was ich schon für sehr schwierig halte - werden Sie spätestens von der Rechtsprechung in Deutschland ausgebremst: für einen fahrlässig abgetrennten Arm (!) gibt es hier keine 50.000 Schadenersatz. Rechnen Sie das mal auf einen Zahn runter. Das ist kein Scherz.
Viele Grüße
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