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Wurzelbehandlungen an den überkronten Zähnen






Sie müssen 2 Sachverhalte streng trennen:

1. den Dienstvertrag bezüglich der Krone(n) mit dem derzeitigen Behandler in Bezug auf fachgerechte Erbringung (Höhe, Länge, Rand, Farbe, Biss ....)

und 2. Ihren Schmerzen.

Denn das 1. hat manchmal etwas mit dem 2. zu tun, in aller Regel aber nicht so ganz viel. Beispiel: Der Behandler ist ein fauler Sack (so wie ich) und schleift wenig. Daraufhin gibt es eine Krone, die übersteht und etwas zu groß ist und nur deshalb dem Patienten nicht als zu dick auffällt, weil sie weit hinten ist. Aber der Zahn ist vollkommen ruhig, weil wenig geschliffen wurde. Ergebnis: Zahnarzt und Patient sind zufrieden, ein Nachbehandler meckert aber über den überstehenden Rand und bekommt vom zugezogenen Gutachter auch noch Recht.

Gegenbeispiel: Der Behandler ist noch frisch im Gewerbe und schleift nach Lehrbuch. Dabei wird es leicht rötlich. Schon das Abdrucknehmen fällt wegen erheblicher Schmerzen schwer. Die Krone aus dem Labor ist fantastisch und kaum von den eigenen zu unterscheiden. Leider tut der Zahn jetzt so weh, dass die Krone gar nicht eingesetzt werden kann. So ähnlich wie bei Ihnen. Ergebnis: Zahnarzt ist unglücklich, Patient verzweifelt, aber der Gutachter ist damit zufrieden.

Und jetzt frage ich Sie, was wäre Ihnen lieber?

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Was bedeutet das jetzt konkret für Ihren Fall? Vermutlich hat Ihr Zahnarzt ganz schön geschliffen, um bei einem Gutachter auch gut auszusehen. Die Nebenwirkungen sind jedenfalls so, dass das zu vermuten ist.

Dann landen Sie bei einem Gutachten in der Zahnabschleif-Ideologie Falle. Damit meine ich folgendes Problem: die gegenwärtige Zahnmedizin glaubt, die Weisheit in Bezug auf das Abschleifen von Zähnen zu besitzen, in dem sie das großzügige Entfernen von mindestens 1,5 mm Hartsubstanz rings um den gesamten Zahn mit auslaufender Hohlkehle fordert. Seit Jahren ist bekannt, dass diese starke Bearbeitung von Zähnen eine gravierende Nebenwirkungsquote von über 10% hat. Das bedeutet, dass mehr als 10% aller so bearbeiteten Zähne im Laufe der folgenden 5 Jahre absterben werden.

Und das ist die offizielle Richtlinie? Sie lesen hier keinen Unsinn.

Um es auf den Punkt zu bringen heißt das, dass die offizielle Zahnmedizin es in Kauf nimmt, dass mindestens 10% aller Kronenzähne durch die Überkronung praktisch den Bach heruntergehen. Und das, obwohl andere Techniken (z.B. Tangentialpräparation) zur Verfügung stehen mit geringerer Verlustquote.


Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist; das kann ich verstehen.

Ich fasse das deshalb für Sie zusammen: es läuft bei Ihnen auf gezielte Wurzelbehandlungen an den überkronten Zähnen hinaus.
_________________
Joachim Wagner
Zahnarzt

www.zahnfilm.de/af
Die Webseite für chronische Schmerzen im Kiefer


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