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Problemstellung: Kostenvoranschlag vom Zahnarzt z.B. Eur 5000,00
Privatkrankenversicherung 90% für Zahnersatz Kostenvorschlag
übermittelt und Übernahmebestätigung erhalten. Wie jedoch sowohl
vom Zahnarzt wie auch Kranlenkasse unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Was war dann das Ergebnis.
Die Abrechnung war ca. 20% höher als der Kostenvoranschlag und die
Abrechnung erfolgte über eine zähnarztliche Verrechnungsstelle. Zum Glück habe ich keine Einverständniserklärung unterzeichnet mit dem Vermerk * daß implantologische Leistungen reine Privatleistungen sind und auch als solche abgerechnet werden. Kürzungen des Honorares von seiten der Krankenkasse gehen nicht zu Lasten den Zahnarztes. Die
Krankenkasse hat die Rechnung gekürzt mit der Begründung nach GOÄ
bereits beinhaltet etc....nicht erstattunfsfähig etc. bezahlt Eur 4200,00
Differenz ca. Eur 1800 zu meinen Lasten bei 90% Erstattung. d.h. für
mich 2 Parteien Kassenärztlich Vereinigung - Krankenkasse vereinbaren
Abrechnungssätze welche weder von der einen noch anderen Seite als verbindlich angesehen werden.. Der Patient sitzt zwischen den Stühlen und muß zahlen, oder einen Rechtsstreit eingehen. Ab mit wem ? Arzt oder Krankenkasse ? Da die nächste Behandlung ansteht mit Kosten von zunächst ca. Eur 6000,00 nach Einheilung der Inplantate dann ca. 14000,00 für Brücke etc. würde es mich freuen wenn mir jemand einen
Rate geben könnte. Vielen Dank.
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