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Sehr geehrtes Experten-Team,
im April wurde bei mir eine Wurzelbehandlung / Revision vorgenommen. Der Zahn (34) wurde brachial trepaniert, ohne eine Röntgenmessaufnahme zu machen. Das Ergebnis: Eine Via Falsa mit lateraler Perforation.
Meine Frage: Jetzt bekam ich die Rechnung. Diese will ich aber nicht zahlen, weil ich der Meinung bin, dass der Verzicht auf Röntgenmessaufnahmen ein Behandlungsfehler ist. Liege ich da richtig? Oder muss ich zahlen?
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Hallo Gast,
Rein theoretisch müssen Sie schon zahlen, auch für eine erbrachte fehlerhafte Leistung, denn es zählt nur, ob sie erbracht wurde, nicht wie. Das ist wirklich so, wir befinden uns im so genannten Dienstvertragsrecht.
Andererseits wird wahrscheinlich ein Wink mit dem Röntgenbilds des Nachbehandlers genügen, um dem Vorbehandler klarzumachen, dass das nicht nur schlecht war, sondern auch den Zahn erheblich in Mitleidenschaft gezogen hat. Wenn der dann immer noch auf seiner Rechnung besteht, ist er schlicht und einfach dumm.
Viele Grüße
www.zahnfilm.de
_________________ Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de/af
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