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Rechtliche Frage zu Zahnbehandlung






Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin 24 Jahnre alt und befinde mich momentan seit September 2008 in einer Gebisssanierung.

Bis Ende April 09 habe ich gestillt weswegen Die Medikamentengabe eingeschränkt war.

Seit Ende Januar 09 bin ich schwanger, mittlerweile in der 22. Woche

Mit 19 Löchern aller Größenordnungen und natürlich Zahnschmerzen bin ich nach Jahren wieder zum Zahnarzt.
Mittlerweile sind 15 Löcher gefüllt. Bei den Zähnen 1/5 und 3/6 musste leider kurze Zeit nach der Füllung eine Wurzelbehandlung gemacht werden. 1/5 im Oktober 2008, 3/6 Ende Januar 2009
Diese Wurzelbehandlungen wurden beide zunächst offen gelassen (nur mit Watte gestopft) um den "Druck abzulassen".

Zahn 1/5 wurde seitdem 4x provisorisch gefüllt, alle 4 Füllungen hab ich mir als der Schmerz unerträglich wurde rausgekratzt (die Zahnärztin hatte mir dies für den Fall aufgetragen). Es wurden diverse Medikamente in und an den Zahn gelegt.

Zahn 3/6 wurde 2-3x provisorisch gefüllt. Meine Zahnärztin hat mich mit diesem Zahn als der Schmerz wirklich unerträglich war in die Mund-und-Kieferchirurgie überwiesen für eine Wurzelspitzenresektion (Ich hatte allerdings auf Zahn ziehen bestanden). Da ich Angstpatientin mit "Maximalphobie" bin Endete das ganze damit, dass ich 2 Stunden völlig fertig im Behandlungsstuhl saß und ab dem Moment in dem die Ärztin mit dem Skalpell kommen wollte garnichts mehr ging... Sie gab mir einen Termin zur Vollnarkose für den nächsten Tag. Der Zahn beruhigte sich allerding von selbst nach dem Tag in der Chirurgie, weswegen ich die OP abgesagt habe (GsD! Wie sich später rausstellte war ich zu dem Zeitpunkt bereits schwanger!!)

Ich kann seit den Wurzelbehandlungen nichtmehr richtig kauen, da auf jeder Seite eine ist, Die Zähne eitern immer wieder, teilweise blutig. Jede Nacht muss ich die Watte rausnehmen, da ich sonst mitten in der Nacht unter Schmerzen aufwache und mir die Watte rausholen muss...

Meine Zahnärztin empfiehlt mir schon lange für beide Zähne eine Wurzelspitzenresektion, die ich aber aus persönlichen Gründen ablehne.
Seit ca. 4 Monaten bitte ich meine Zahnärztin regelmäßig, den Zahn 1/5 der die größeren Probleme macht endlich zu ziehen, (Die von mir abgelehnte Wurzelspitzenresektion ist außer ziehen die einzige verbleibende Möglichkeit) doch sie weigert sich.
Sie sagt, sie mache sich der Körperverletzung strafbar wenn sie einen Zahn zieht, der ihrer Meinung nach zu retten wäre.

Ich bin der Meinung, dass es noch viel eher Körperverletzung und sogar unterlassene Hilfeleistung ist, eine Patientin monatelang mit Zahnschmerzen rumlaufen zu lassen, nur weil sie den vorgeschlagenen Behandlungsweg ablehnt.

Wie ist hier die Rechtslage? Darf ein Zahnarzt wirklich keinen Zahn ziehen, wenn der Patient monatelang unter Schmerzen darum bittet? Kann sie mich wirklich geradezu zwingen den von ihr vorgeschlagenen Behandlungsweg zu gehen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Momentan bin ich etwas hilflos... Ich habe große Schwierigkeiten einem neuen Zahnarzt zu vertrauen (insbesondere, wenn derjenige mir irgendwas im Mund aufschneiden will), Die Zähne verursachen große Schmerzen, ich habe Magenprobleme, da ich nichtmehr richtig kaue und meine Zahnärztin hilft mir nicht... Vollnarkose geht aufgrund der Schwangerschaft nicht, aber 2 eiternde Zähne im Mund sind sicher auch nicht gerade das Beste für den Körper.
Was würden Sie mir raten?

MfG, Anja
Hallo Anja,

ich verstehe zwar auch den Ehrgeiz der Kollegin, viele Zähne zu erhalten, aber ehrlich gesagt

Wenn ich mir anschaue, welche schwerwiegenden Probleme Sie außerhalb der Zähne sonst noch haben

- Angststörung
- vermutlich veränderte (hochgedrehte) Schmerzempfindlichkeit im Trigeminus (Gesichtsnerv)
- Vollkaries Fall vermutlich durch Dauerkonsum von zuckerhaltigen Getränken

Dann würde ich als Behandler grundsätzlich die Zange als Behandlungsinstrument schneller in der Hand haben. Rechtlich ist das auch abgesichert, spätestens in dem Moment, wo Sie als Patient über starke Schmerzen klagen. Das braucht die Zahnärztin nur in ihrer Krankenakte schriftlich festhalten und kann dann getrost den Zahn ziehen. Selbst wenn es der Falsche war, ist das Vorgehen juristisch nicht angreifbar.

Viele Grüße
www.zahnfilm.de
_________________
Joachim Wagner
Zahnarzt

www.zahnfilm.de/af
Die Webseite für chronische Schmerzen im Kiefer


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