Brücken und Kronen machen lassen oder Zähne ziehen?



Hallo,
meine Zahnärztin möchte 13-23 mit Einzelkronen versorgen, zusätzlich die Lücke mit einer Brücke 24-26 schließen. Ich möchte mir allerdings die Zähne 13 bis 24 ziehen lassen und diese durch eine Prothese ersetzen lassen. Wieso? 13, 12 sind wurzelbehandelt, beide haben jeweils 2x eine WSR hinter sich u. sind schon wieder entzündet. Bei 23 genau das gleiche, bei 24 hat sich bereits eine Fistel gebildet. 11 bis 22 sind bereits gelockert, stark gefüllt und indirekt bzw. direkt überkappt. Außerdem habe ich beidseitig Schmerzen, bei 24 war eine akute Schwellung, es wurde nur der Zahn aufgebohrt weiter nichts. Seit einer Woche ernähre ich mich nur noch von Schmerztabletten, kann überhaupt nicht essen, bin nur bedingt arbeitsfähig, Antibiotika habe ich nicht bekommen. Meine Zahnärztin weigert sich mir die Zähne zu ziehen, das darf sie nicht, sie ist verpflichtet jeden Zahn zu erhalten, egal wie?! Darf sie das verweigern, müssen diese nicht gezogen werden, die Entzündungen sind doch nicht gut für den Körper. Was soll ich machen, mir vielleicht einen anderen Zahnarzt suchen? Ich fühle micht auch nicht richtig betreut, oder?
Da beschreiben Sie ein ganz heikles Thema der deutschen Zahnmedizin: Der Patient wird vom deutschen Recht praktisch entmündigt.
Was können Sie tun?

Entweder, sie bringen die Geduld auf, hier in Deutschland einen Zahnarzt zu suchen, der bereit ist, lebenspraktische und medizinische Vernunft über das gesetzlich verordnete "Schema 0/8/15 mit Absolutheitsanspruch" zu stellen, oder Sie gehen gleich ins Ausland.
Aber Achtung! Ins Außereuropäische! Denn hier in Europa (zumindest in Westeuropa) werden Sie überall ähnliche Rechtsverhältnisse vorfinden, die allesamt darauf hinauslaufen, daß der Zahnarzt mehr Macht über den Körper des Patienten hat, als dieser selbst.
Selbstbestimmungsrecht ade, Vertragfreiheit ade.

Ich finde: Die deutschen Rechtslage ist gelinde gesagt ein Skandal!

Dennoch - oder gerade deswegen: Ich kann ihre "Zahn-Konzeption" durchaus nachvollziehen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Realisierung!

Rolf
Würde ein Zahnarzt gesunde oder "erhaltungswürdige" Zähne ziehen, wäre dies schlichtweg nach den deutschen Gesetzen KÖRPERVERLETZUNG - warum sollte ein Zahnarzt sich auf dieses Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung einlassen???

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