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Hat jemand Erfahrung mit verpfuschten Zahnbrücken im Ausland(Slowenien)? Kann man einen Teil des Geldes rückfordern?
Nach Meinung meiner ortsansässigen Zahnklinik,müsste alles raus,da die Kronen undicht sind. Ich hab sie aber erst im Dez.2008-Januar 2009 anfertigen lassen!
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Das ist wohl sehr schwierig!
Wenn der ZE im Ausland hergestellt und eingegliedert wurde, kann man auch nur dort sein Recht geltend machen. Dabei sind natürlich Garantiebestimmungen usw. des betreffenden Landes anzuwenden. Ein Mangelgutachten, das von der Krankenkasse veranlasst werden kann, wird dort wohl kaum jemanden interessieren. Die Krankenkasse wird eine Neuversorgung in Deutschland auch wohl kaum ein zweites Mal bezuschussen.
_________________ www.zahnarztpraxis-burbach.de
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Da müssen Sie wieder zu dem Zahnarzt gehen, der das gemacht und mit ihm sprechen. Leider....
_________________ Herzlichst, Ihr Dr. Mayr, Zahnarzt
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Ein vorheriger Beitrag lautete: "...Wenn der ZE im Ausland hergestellt und eingegliedert wurde, kann man auch nur dort sein Recht geltend machen...."
Das ist so nicht richtig. Es gibt zB eine Kooperation deutscher Krankenkassen mit Zahnärzten in Polen. Rechtlich/finanziell ist Das für den Patienten dann genauso als wenn er es in Deutschland hätte machen lassen.
Gruß, Wolfi1
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