|
|
|
Ich wollte einmal nachfragen ob die Wurzelbehandlung am 2. Backenzahn rechts unten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Ich lese immer von 3 Bedinungen von der eine erfüllt werden muss, da an den Backenzähnen seit 2004 härtere Bestimmungen gelten.
zwei davon treffen auf keinen Fall auf mich zu
1. Zahnersatz bleibt erhalten --> hab ich mit 20 noch nicht
2. Backenzahn sitzt in einer geschlosenen Reihe --> hätte ich noch meine Weissheitszähne würde das doch auf mich zutreffen, da es sich um den Zahn davor handelt und die Reihe dann unterbrochen werden würde? Leider wurden mir alle vier gezogen =(
bei dem 3. Punkt bin ich mir nicht ganz sicher:
3. Die Behandlung verhindert, dass ein Backenzahn gezogen werden muss, dessen Entfernung die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzen würde --> wenn mein zweiter Backenzahn rechts unten gezogen wird habe ich doch eine einseitige Verkürzung, weil links unten die Seite dann ja länger ist, oder?
Dann ist es doch auch egal, dass ich meinen Weissheitszähne nicht mehr habe?
Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden, sonst muss ich die Kosten selber tragen
|
|
|