|
|
|
Habe Frontzähne neu überkronen lassen.
Habe mich durch großes Werbeaufgebot von einem mir fremden Zahnarzt blenden lassen.
Preis fand ich akzeptabel. Erster Besuch war vielversprechend, also habe ich unterschrieben.
Der Arzt hatte nie Handschuhe an, berührte Türklinken, und ging mir wieder in den Mund, eklig!!
Nach meiner Ansprache sagt er, er hätte Hände vorher desinfiziert.
Reicht das?
Am linken, ob. Eckzahn (wurde vor langer Zeit mal der Nerv gezogen, also habe dort keine Empfindungen) wurde auch bei der Gelegenheit ein Stift eigebracht, bei dessen Anprobe hatte der Arzt große Mühe den wieder raus zu ziehen. Ich dachte der zieht mir den Zahn.
Jetzt lummert der Zahn hin und wieder.
Er ging aber nicht weiter drauf ein.
Auch so traten noch optische, unschöne Kleinigkeiten auf, aber nach meinen Einwänden hatte er immer eine Erklärung zu seinen Gunsten.
Habe die Rechnung noch nicht bezahlt. Was kann ich machen. An wem kann ich mich wenden? :
|
|
|
|
Hier könnte man sich zum Beispiel an die regional zuständige Zahnärztekammer wenden.
http://www.bzaek.de/
Alterntiv auch mit der Krankenkasse bzw. PKV sprechen. Denn die haben mit solchen Sachen Erfahrung.
|
|
|
|
Guten Abend!
Zahnärzte, die Werbung machen (müssen), sind meist auf zusätzliche Patienten angewiesen, weil die Stammpatienten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind - das hat sicherlich seinen Grund und da kann sich jeder seine Gedanken zu machen.
Wenn Sie mit der Praxishygiene nicht zufrieden waren, verstehe ich nicht, wieso Sie sich überhaupt noch weiter in Behandlung begeben hatten. Das hätte ich ohne weitere Verzögerung abgebrochen - das ist ein Grundelement, daß in jeder Arztordination passen muß!!!!!
Offenbar wurde der Behandlungsplan nicht richtig dargelegt, sonst wären Sie nicht verwundert gewesen, als ein Stift eingesetzt wurde.
Über die Arbeit an sich schreiben Sie eigentlich nichts. Gibt es also einen definitiven Mangel, den Sie beklagen? Wenn ja, dann wenden Sie sich bitte an die Zahnärztekammer, wo im Rahmen einer Begutachtung entschieden werden kann, ob man in die Schlichtung geht oder nicht.
Sie sollten triftige Gründe vorbringen können, wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen, sonst sehen sie sich evt. bald als Beklagter in einem Rechtsstreit. Und dort können Sie nicht Ihre Befindlichkeiten und persönlichen Unmut ausbreiten, sondern sollten beweisen können, daß bei Ihnen gepfuscht wurde.
Ansonsten verhält es sich wirklich so, wie in der Werbung: Es ist nicht alles Gold, das glänzt!
|
|
|