|
|
|
Hallo,
ich habe nach einer Wurzelbehandlung im Februar eine Teilkrone am Backenzahn bekommen. Jetzt war ich im Juni zur allgemeinen Kontrolle und da sagte meine Zahnärztin das etwas weggebrochen ist. Sie hat es wieder repariert. Nun meine Frage, die Teilkrone ist erst 4 Monate alt, wie kann da was wegbrechen und müßte der Zahnarzt die Teilkrone nicht komplett ersetzen? Wie sieht der Garanitefall aus?
Vielen Dank
Regina
|
|
|
|
Guten Tag, Regina!
aus welchem Material ist denn die Teilkrone - gold oder Keramik?
Bei Keramik kann immer mal was wegsplittern, das nennt sich CHIPPING. Ob das nur ästhetisch von Belang ist oder wirklich Probleme für den Zahn macht, hängt von der Lokalisation des Chippings ab. Wenn da was repariert wurde, ist das nur mit Kunststoff ergänzt worden. Bitte sprechen Sie mit dem ZA über diese Reparatur und fragen dezitiert nach einem Foto von der Stelle - der ZA sollte in der Lage sein, Ihnen den Defekt samt Verschluß zu zeigen. Er sollte mit Ihnen auch besprechen, ob das Probleme bei der Haltbarkeit geben kann oder nicht.
Generell kann das immer wieder einmal passieren, das hängt nicht von der Qualität des ZA ab. Erst im Problemfall zeigt sich aber, ob der ZA ein gutes Management bei Problemen hat. Es wäre nicht zielführend, wegen einer Kleinigkeit die Teilkrone zu tauschen, wenn das nicht nötig ist. Aber - wie bei Versicherungen - können Sie einen Schaden feststellen und zu einem späteren Zeitpunkt zu einem deutlich vergünstigten Preis eine Neuanfertigung machen lassen - das wäre z.B. fair, finde ich! Alternativ kann man auch eine kostenfreie Neuanfertigung machen, wenn der Defekt größer war. Bitte sprechen Sie es an, geben Sie Ihrem ZA die Chance, sich zu beweisen. LG
|
|
|