Wann Zähne gezogen werden müssen



Wann Zähne gezogen werden müssen

Man unterscheidet absolute (Extraktion in jedem Fall sinnvoll) und relative (Zahnerhaltung zu teuer oder vom Patienten nicht erwünscht) Indikationen. Da ein kariöser Zahn aufgrund vielfältiger Behandlungsmöglichkeiten nur selten gezogen wird, sind nur wenige Indikationen denkbar, die eine Extraktion rechtfertigen. Diese basieren auf dem Grundgedanken, dass ein Zahn nur extrahiert werden sollte, wenn er nicht mehr erhaltungswürdig ist.

Absolute Indikationen sind:

* bei Jugendlichen die Entfernung der Weisheitszähne, insbesondere im Rahmen von kieferorthopädischen Maßnahmen,
* wenn der Zahn bereits bis in den Nerven hinein angegriffen ist und starke Schmerzen verursacht und eine Blutvergiftung droht,
* wenn der Zahn stark parodontal geschädigt ist (Lockerungsgrad III) und keine Regeneration des Stützgewebes oder Attachmentgewinn mehr zu erwarten ist,
* ohne eigentliche Notwendigkeit als Vorbereitung zum Einsatz eines künstlichen Gebisses.
* wenn eine komplette, vertikale Fraktur besteht, die i. d. R. nicht zu reparieren ist und ein gefährliches Einfallstor für Krankheitserreger darstellt.

Eine relative Indikation ist bei einem stark zerstörten, überkronungsbedürftigen Zahn gegeben, wenn der Patient sich finanziell keine Krone leisten kann. Auch ein schmerzhafter Zahn mit Nerventzündung (Pulpitis) kann eine Indikation darstellen, wenn der Patient keinen Erhaltungsversuch wünscht (weil keine Erhaltungsgarantie oder wegen eventuell weiterer Schmerzen).

Quelle: Wikipedia

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