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Hallo,
ich habe oben links über 3 Zähne (Eckzahn) eine Brücke aus Keramik. Meine Zahnärztin hat nun letzte Woche bei dem Versuch, eine unten provisorisch eingesetzte Brücke mit nem eigenartigen Gerät zu entfernen, am Keramik-Eckzahn ein Stück ausgebrochen. Sie hat das dann zwar gleich mit irgend so einem Zeug aus der Tube inkl. Härtung versucht zu reparieren, aber ich war noch nicht mal richtig raus aus der Praxis, und es ist wieder rausgefallen, ohne dass ich richtig zugebissen hab. Nun soll ich morgen wiederkommen, sie will es wieder reparieren. Meine Frage: Muss meine Zahnärztin nicht die ganze Brücke auf ihre eigenen Kosten neu machen oder muss ich mich damit zufrieden geben, dass ich jetzt wahrscheinlich 2 mal pro Woche zur Reparatur dahin muss. Ich hab ja auch nichts anderes zu tun...
Vielen Dank für eine Antwort.
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es gibt die möglichkeit eine keramikbrücke dauerhaft zu reparieren. dazu muss man die keramik mit flusssäure äzen und danach mit einem herkömlichen Kompositfüller (z.B. ceramX) zu reparieren. die reparatur ist danch nicht mehr sichtbar und es gibt auch keine einschränkungen.
generell muss der Zahnarzt aber für schäden die er verursacht auch haften und falls eine Reparatur auch nach dem 2. Versuch fehlschlägt kann man meines wissens nach einen ersatz verlangen. Dies ist aber keine rechtsauskunft. Kommen Sie aber nicht gleich mit dem Rechsanwalt, durch freundliche und korrekte kommunikation kann man sich viel ärger ersparen.
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