Sie fragen - wir antworten
Antwort schreiben
Name
(wenn Sie anonym bleiben möchten, bitte Feld frei lassen!)
Achtung!
Bitte erläutern Sie uns Ihr zahnmedizinisches Problem so präzise und
umfassend wie möglich. Je klarer die Frage, desto besser die Antwort(en).
Für gewöhnlich wird einer unserer Zahnärzte auf Ihr Anliegen innerhalb
von 1-3 Tagen antworten, jedoch ersuchen wir um Verständnis, wenn
keine Fragen beantwortet werden, die nicht genügend Informationen
enthalten.
Bitte beachten Sie auch, dass dieses Forum den Besuch bei einem Zahnarzt
NICHT
ersetzen kann!
Es soll nur dem Informationsaustausch dienen
.
Wir ersuchen Sie in Ihrem eigenen Interesse den Gang zum Zahnarzt nicht
zu meiden. Erst durch eine klinische und radiologische Untersuchung kann
man eine Diagnose erstellen und eine Beratung durchführen,
NICHT
über
das Internet.
Weitere Informationen bezüglich dieses kostenlosen Services finden Sie
in folgendem Beitrag:
Wichtige Hinweise
.
Wenn Sie zufrieden waren, so ersuchen wir Sie uns weiter zu empfehlen.
Titel
Nachrichtentext
Smilies
Schriftfarbe:
Standard
Dunkelrot
Rot
Orange
Braun
Gelb
Grün
Oliv
Cyan
Blau
Dunkelblau
Indigo
Violett
Weiß
Schwarz
Schriftgröße:
Winzig
Klein
Normal
Groß
Riesig
Tags schließen
BBCode in diesem Beitrag deaktivieren
Smilies in diesem Beitrag deaktivieren
Bitte die sechs Buchstaben eingeben (Spam-Schutz)!
Thema-Überblick
Autor
Nachricht
Zahnarzt
Verfasst am: 31.03.2007, 10:15
Titel: KZBV: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Ihre Zwangsmitglieder sind die in gleicher Rechtsform organisierten 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (Landes-KVZ).
Ein Zahnarzt (Zahnärztin) muss Mitglied in einem Landes-KZV sein, um mit den Krankenkassen die Behandlung von Kassenpatienten abzurechnen.
Jede Landes-KZV nimmt die Abrechnung der sog. „Kassenzahnärzte“ (richtig: Vertragszahnärzte), entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und verteilt das zugeteilte Geld nach einem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) an die Kassenzahnärzte.
Die KZBV besteht aus 17 Landes-KZVen, die mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche aufgeteilt ist, den Bundesländern entsprechen.
Die Aufgaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), wie auch deren Mitgliedsorganisationen, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder, resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB).
In verbindlichen Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen werden die Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte festgelegt, aufgrund derer die zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz und kieferorthopädischer Maßnahmen der gesetzlich Versicherten und ihrer Angehörigen durchzuführen ist.
Im einzelnen gehört zum Aufgabengebiet der KZBV:
* Die Wahrung der Rechte der Zahnärzte gegenüber den Krankenkassen.
* Die Wahrung der Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Gesetzgeber.
* Die Sicherstellung (Gewährleistung) der vertragszahnärztlichen Versorgung entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
* Die Sicherung angemessener Vergütungen für die Vertragszahnärzte.
* Die Vereinbarung von Bundesmantelverträgen.
* Die Regelung der länderübergreifenden Durchführung der zahnärztlichen Versorgung und des Zahlungsausgleiches zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder.
* Aufstellung von Richtlinien zur Betriebs-, Wirtschafts- und Rechnungsführung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
* Die Bestellung der Vertreter der Vertragszahnärzte im Bundesschiedsamt und im Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
Quelle: Wikipedia
Suchen
::
Login
::
Registrieren
::
Impressum
::
Für Zahnärzte
::
Wurzelbehandlung?